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Bankbürgschaft

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Errichtung Pfandrecht an Forderungen [ZGB 900 Abs. 1]

Rechtsgebiet:
Bankbürgschaft
Stichworte:
Bankbürgschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rechtsgeschäftliche Errichtung

  • Schriftlicher Pfandvertrag
    • =  Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
  • Vorhandensein Schuldschein
    • Pfandvertrag   =   Verpflichtungsgeschäft
    • Besitzesübergabe Schuldschein   =   Verfügungsgeschäft
  • (fakultativ sinnvolle) Notifikation der Pfandbestellung
      • an den Schuldner der verpfändeten Forderung im Sinne von ZGB 900 Abs. 2, sofern der Schuldner nicht Verpfänder ist [vgl. auch ZGB 906 Abs. 2]

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